Allgemeine Geschäftsbedinungen Foto Römmel Inhaberin Jacqueline Harisberger
Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. «Fotograf» ist gleichbedeutend mit Foto Römmel Inhaberin Jacqueline Harisberger und ihre Mitarbeiter, Bienkenstrasse 24, 4702 Oensingen, Schweiz.
I. Definitionen
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Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
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Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
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Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich,schriftlich oder online bestellt.
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Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
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Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, DVD/CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
II. Leistung der fotografischen Arbeit
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Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
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Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
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Die Fotoapparate und Fotomaterialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
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Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
III. Zahlungs- und Lieferkonditionen
a. Im Allgemeinen
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Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei gewerblichen und privaten Kunden inkl. MWST geschuldet und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen.
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Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die im entstandenen Kosten dem Kunden weiter.
b. Bei gewerblichen Kunden
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Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
- Diese Regel gelangt auch zur Anwendung, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
c. Bei privaten Kunden
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Allgemein: Bilddaten sind bei privaten Aufträgen nie im Fotografenhonorar inbegriffen. Das private Copyright für die originalen Bilddaten kann separat erworben werden und berechtigt nicht zur kommerziellen Verwendung der Bilder.
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Bestellungen: Der Kunde verpflichtet sich zur Vorauszahlung des gesamten Betrages, wenn vereinbart wurde, dass dem Kunden das Produkt zugestellt werden soll. Der Fotograf verpflichtet sich die fotografische Arbeit innert vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Wird das Produkt beim Fotografen abgeholt, so hat der Kunde den gesamten Betrag zu leisten.
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Bestellungen – Online: Erfolgt bei Kunden, die online bestellen, die Bezahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so wird ihre Bestellung annulliert. Erfolgt die Zahlung fristgerecht, so verpflichtet sich der Fotograf die fotografische Arbeit innert vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
IV. Pflichten des Kunden nach Bezahlung der fotografischen Arbeit
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Bereits bezahlte fotografische Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden. Wird eine fotografische Arbeit später als ein Jahr nach dem Kauf in Anspruch genommen, so ist ein eventuell erfolgter Preisaufschlag auf diese fotografische Arbeit zusätzlich zu bezahlen.
V. Gutscheine und Spezialangebote
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Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, haben so viel Wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet.
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Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden.
VI. Erfüllungsort
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Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Wird ein anderer Erfüllungsort bestimmt, reist die fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit auf Gefahr des Kunden.
VII. Haftung des Fotografen
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Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
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Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 12 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren ( ausgeschlossen sind Ausweis – und Bewerbungsbilder ). Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.
VIII. Gewährleistungsansprüche
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Der Kunde ist verpflichtet, die fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
IX. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
a. Im allgemeinen
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Nach der Bezahlung darf der Kunde die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden.Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
- Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmte Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen.
- Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
b. Rechte Dritter
- Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
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Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
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Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
X. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
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Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
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Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
XI. Referenzen
Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
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Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotostudios Foto Römmel Inhaberin Jacqueline Harisberger, 4702 Oensingen, Schweiz.
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Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.